Mit dieser Einstellung kann man auf die mE noch unklare Rechtslage reagieren, wie sich der Bezug des Familienbonus Plus durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil auswirkt. Es sind fünf Einstellungen möglich:
Bezug zu 100%
Bezug zu 50%
Bezug zu 10% (bis einschließlich 2021 möglich)
kein Bezug
Bezug in anderer Höhe (weil zB nicht genug Einkommens- oder Lohnsteuer bezogen wird)
Zu diesem Problem wird Günter Tews, in einem Aufsatz in der EF-Z 2019 Stellung nehmen.