Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz legt jedes Jahr die Aufwertungszahl und den Anpassungsfaktor fest. Die Aufwertungszahl beruht auf Veränderungen des Durch schnittseinkommens aller Versicherten. Die Aufwertungszahl wird für die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und der beitragsbezogenen festen Beträge herangezogen. Der Anpassungsfaktor wird für die Erhöhung der Renten und Pensionen und der leistungsbezogenen festen Beträge herangezogen.

Achtung: Der Anpassungsfaktor (Aufwertungsfaktor) für das Pensionskonto ist davon zu unterscheiden. Die Aufwertung orientiert sich an der Lohnentwicklung und erfolgt mit zwei Jahren Verzögerung.

Jahr Anpassungsfaktor
für Pensionen in %
BGBl
2026 vorauss. 1,027%
2025 1,046% BGBl. II Nr. 291/2024
2024 1,097% BGBl. II Nr. 309/2023
2023 1,058% BGBl. II Nr. 371/2022
2022 1,018% BGBl. II Nr. 485/2021
2021 1,015% BGBl. II Nr. 481/2020
2020 1,018% BGBl. II Nr. 308/2019
2019 1,020% BGBl. II Nr. 282/2018