Das Programm beruht auf der Entscheidung
OGH 2012/09/10, 10 Ob 24/12w.
Das Alter des Kindes ist irrelevant, weil in der Regel Kinder unter 14J kein Eigeneinkommen haben und der Vorschuss mit Vollendung des 18. LJ endet. Es wird daher immer nur der Richtsatzvorschuss für die Altersgruppe 14 J bis 18 J zugrundegelegt.