Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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Diese Einstellung dient zur richtigen Ermittlung der tatsächlich anzuwendenden Prozentsätze. Die Kinder im eigenen Haushalt dürfen nur an dieser Stelle in die Unterhaltsrechnung eingestellt werden, weil sonst die Kürzungsrechnung fehlerhaft ist. Die Kürzung deutlich würde zu nieder ausfallen (je nach Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt zwischen € 21,90 und € 29,20 pro Kind).

Für Kinder im eigenen Haushalt bekommt der Unterhaltspflichtige keinen Unterhaltsabsetzbetrag, den Kinderabsetzbetrag erhält meistens die Kindesmutter im eigenen Haushalt.