Familienbeihilfenrechner BMfFJ
Alter |
Betrag |
0-3 |
138,40 |
3-10 |
147,99 |
10-19 |
171,77 |
>19 bis 24 |
200,43 |
Zuschlag für erheblich behindert |
189,22 |
ab 1. Jänner 2025, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 8,58 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 21,13 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 32,11€,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 38,91 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 43, 41 €
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 63,07 €.
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 121,44 gezahlt.
Alter |
Betrag |
0-3 |
132,31 |
3-10 |
141,48 |
10-19 |
164,22 |
>19 bis 24 |
191,62 |
Zuschlag für erheblich behindert |
180,90 |
ab 1. Jänner 2024, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 8,20 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 20,20 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 30,7 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 37,2 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 41,5 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 60,3 €.
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 116,10 gezahlt.
Alter |
Betrag |
0-3 |
120,60 |
3-10 |
129,00 |
10-19 |
149,70 |
>19 bis 24 |
174,70 |
Zuschlag für erheblich behindert |
164,90 |
ab 1. Jänner 2023, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,50 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 18,40 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 28,00 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 33,90 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 37,80 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 55,00 €.
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 105,80 gezahlt.
Alter |
Betrag |
0-3 |
114,00 |
3-10 |
121,90 |
10-19 |
141,50 |
>19 bis 24 |
165,10 |
Zuschlag für erheblich behindert |
155,90 |
ab 1. Jänner 2018, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,1 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17,4 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26,5 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 32 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35,7 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52 €.
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.
Alter |
Betrag |
0-3 |
111,80 |
3-10 |
119,60 |
10-19 |
138,80 |
>19 bis 24 |
162,00 |
Zuschlag für erheblich behindert |
152,90 |
Ab 1. Jänner 2016 erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,9 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 31,4 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 51 €;
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.
Alter |
Betrag |
0-3 |
109,70 |
3-10 |
117,30 |
10-19 |
136,20 |
>19 bis 24 |
158,90 |
Zuschlag für erheblich behindert |
150,00 |
Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind
1. ab 1. Juli 2014, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,7 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 16,6 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 25,5 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 30,8 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 34,3 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 50 €;
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.
Alter |
Betrag |
0-3 |
105,40 |
3-10 |
112,70 |
10-19 |
130,90 |
>19 bis 24 |
152,70 |
Zuschlag für erheblich behindert |
138,30 |
Ab 1. September 2013 erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,4 € für jedes Kind,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 15,94 € für jedes Kind,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 24,45 € für jedes Kind,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 29,56 € für jedes Kind,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 32,97 Euro für jedes Kind
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird ab 01.01.2011 im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.
Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird bis 31.12.2010 im September
eine 13. FBH gezahlt.
erstes Kind |
37,00 |
zweites Kind |
55,00 |
drittes Kind |
73,00 |
jedes weitere Kind |
73,00 |
erstes Kind |
35,00 |
zweites Kind |
51,00 |
drittes Kind |
67,00 |
jedes weitere Kind |
67,00 |
erstes Kind |
31,00 |
zweites Kind |
47,00 |
drittes Kind |
62,00 |
jedes weitere Kind |
62,00 |
erstes Kind |
29,20 |
zweites Kind |
43,80 |
drittes Kind |
58,40 |
jedes weitere Kind |
58,40 |
je Kind | 73,00 |
je Kind | 67,80 |
je Kind | 61,80 |
je Kind | 58,40 |
Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten.
Der Mehrkindzuschlag beträgt
bis 31.12.2022 monatlich 20 Euro
ab 01.01.2023 monatlich € 21,20
ab 01.01.2024 monaltich € 23,30
ab 01.01.2025 monaltich € 24,37
für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
in Anspruch besteht nur dann, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, die Höhe von 55.000 Euro nicht überschritten hat.
je Kind |
21,20 |
Für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wird, kann jährlich ein Freibetrag von 440 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Durch Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen vermindert der Kinderfreibetrag die zu zahlende Lohnsteuer in Höhe des jeweiligen Steuersatzes.
Machen beide Elternteile den Kinderfreibetrag bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend, beträgt er pro Elternteil 300 Euro jährlich. Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro jährlich.