Die Programme unter dem Menüpunkt "ab 01.01.2019" berücksichtigen die Steuerreform mit dem Jahressteuergesetz 2018. Mit diesem Gesetz wird für Veranlagungsjahre ab 2019 ein Familienbonus Plus eingeführt. Die Programme erlauben diesen FB+ zu berücksichtigen (in verschiedenen Varianten).
Setzen Sie den Cursor in das erste Feld und springen Sie mit dem Tabulator von Feld zu Feld. Die Werte die nicht einzugeben sind, holen sich die Programme automatisch. Dazu ist aber erforderlich, dass man mit dem Tabulator arbeitet (der Reihe nach von Feld zu Feld springt).
Dezimalwerte am Laptop oder PC mit einem DezimalPUNKT eingeben, am Handy oder Tablet (mit Android-Betriebssystem) wird meistens ohnehin nur ein Dezimalpunkt angeboten. Wenn Ergebnisse auf "NaN" ("Not a Number") lauten, muss man die Dezimalzahl anders eingeben.
Am Ende den Button zum Abschluss der Berechnung anklicken.
Bei sämtlichen Kürzungsrechnungen für ein Kind ist zu beachten, dass diese nur präzise sind, wenn nur für dieses eine Kind Unterhalt bezahlt wird, da in den Kürzungsrechnungen nur ein Unterhaltsabsetzbetrag von € 29,20 eingesetzt ist.
Bestehen daneben noch weitere geldunterhaltsberechtigte Kinder wäre die Kürzungsrechnung mit dem Programm "exakte Kürzung" durchzuführen. Ermitteln Sie zuerst alle Geldunterhaltspflichten vor Anrechnung der Familienbeihilfe und setzten Sie diese dann in das Programm "exakte Kürzung" ein und rechnen Sie die Familienbeihilfe auf alle Geldunterhaltspflichten an.
erforderliche Eingabe
wird automatisch ermittelt; keine Eingabe möglich
Zwischenergebnis - wird automatisch ermittelt; keine Eingabe möglich
Endergebnis - wird automatisch ermittelt; keine Eingabe möglich
Eingabe hat nur informativen Charakter und keinen Einfluss auf das Ergebnis
bedeutet: Programm funktionsfähig
bedeutet: Programm noch in der Testphase
bzw. wird gerade überarbeitet
bedeutet: Programm wird gewartet