Unselbständige:
Jahreslohnzettel L16 für jedes Jahr für welches Unterhalt gefordert wird
Einkommenssteuerbescheide für jedes Jahr für welches Unterhalt gefordert wird
Aufstellung über Bezüge gem. § 26 Z.4 EStG (getrennt nach Jahr)
- Spesenersatz nach Beleg
- Kilometergeld
- Diäten / Taggelder
- 12 Monatslohnzettel des letzten Jahres
- Alle Monatslohnzettel des laufenden Jahres
- wenn möglich Eingabe der Daten der Monatslohnzettel in ein Excel-Sheet (auf USB-Stick mitnehmen); möglichst detailliert aufschlüsseln
Selbständige:
Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre
Einnahmen- / Ausgabenrechnungen oder Bilanzen der letzten drei Jahre
je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die Auskunft, die Sie erhalten können
Unterhalt mj. und vj. Kinder € 45,00 pro 1/4 Stunde
Unterhalt (Ex-)Ehefrau € 60,00 pro 1/4 Stunde