Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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ab Datum 

Streitwert: 

Gebühren I. Instanz: 

Gebühren II. Instanz: 

Gebühren III Instanz: 

§ 6 GGG

III. Gebührenermittlung Bemessungsgrundlage

§ 6 (2) Nicht in vollen Euro bestehende Bemessungsgrundlagen sowie die Hundertsatz- und Tausendsatzgebühren sind auf den nächsthöheren Eurobetrag aufzurunden.