Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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Kinderfreibeträge ignorieren: Mit dieser Einstellung kann man auf die Rechtsfrage reagieren, ob die Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen in die Kürzungsrechnung einbezogen wird (Einstellung "Nein") oder ob die Kürzungsrechnung ohne die Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen vorgenommen wird (Einstellung "Ja").

Siehe zu dem Problem Günter Tews, EF-Z 2015 Heft 3, s 169f "Neue Kürzungsformel für die Familienbeihilfenanrechnung?"

Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage mit der E vom 17.01.2018 6 Ob 240/17p erstmalig ausdrücklich entschieden: Die Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen vermindert die Anrechnung der Familienbeihilfe und erhöht somit den Unterhalt 1:1.